Materielle Aspekte (Auszug aus dem Rekurs)
Lesen Sie hier die Rekursreplik vom 22. April 2014 >>
Fehlende Einpassung (§ 238 PBG)
Bild rechts: Bildmontage Alt-Neu von Prof. Jürg Sulzer. Heute mit Durchblick – morgen eine Wand? In Wirklichkeit wird die Kantonsschule vom Kunsthaus aus nicht mehr zu sehen sein.
Detailliert gerügt werden im Folgenden die frappanten Gesetzesverletzungen und willkürlichen
sachlichen Ermessensüberschreitungen, die besonders hinsichtlich bestehender
städtebaulicher und historischer Zusammenhänge um den Heimplatz als wichtigste
Platzanlage des 19. Jh. am rechtsufrigen Altstadtrand im Stadtbefestigungsbereich des
17. Jh. aus Umgebungsschutz- und Einordnungsgründen unzulässig und widerrechtlich
sind. Im Pfauengebiet, um den Heimplatz und im ehemaligen erkennbaren Schanzengebiet
sind die bestehenden Begebenheiten nach § 238 PBG und nach dem kommunalen
Gestaltungsplan besonders voll und ganz unter Freihaltung der offenen Platzanlage zu
berücksichtigen.
§ 238 PBG lautet: „Bauten, Anlagen und Umschwung sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird (…). Auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes ist besondere Rücksicht zu nehmen; sie dürfen
auch (….).“
Das nicht gegliederte Volumen des Erweiterungsbaus ist nicht geeignet, diese Bedingungen zu erfüllen. Dessen Dimensionen sprengen den Massstab des seit 1840 mit grosser Sorgfalt in Stufen bebauten Schanzengebiets von Zürich. Der 21 Meter hohe Kubus verletzt sowohl mit seiner Höhe als auch mit den Grundrissdimensionen die im Pfauengebiet vorherrschende Korngrösse. Der Gebietscharakter mit offener Bebauung, freiem Fluss des Raums und Durchgrünung ist verletzt. Der heitere luftige Charakter, der das Pfauengebiet ausmacht, wird zerstört: Das Volumen des Erweiterungsbaus ist so gross, dass es die ortstypischen Sichtbeziehungen unterbricht. Z.B. ist die alte Kantonsschule nicht mehr wahrnehmbar, der Sichtbezug zwischen Gymnasium Hohe Promenade und ihr unterbrochen. Der Erweiterungsbau erfüllt die Anforderung der befriedigenden Gesamtwirkung nicht.
Verstoss gegen Baumschutz (§ 238 Abs. 3 PGB)
§ 238 Abs. 3 lautet: „Wo die Verhältnisse es zulassen, kann mit der baurechtlichen Bewilligung
verlangt werden, dass vorhandene Bäume bestehen bleiben (…).“
Das Bauprojekt nimmt zu wenig Rücksicht auf bestehende Bäume, wie z.B. die markante
Linde am Heimplatz.
Siehe hierzu auch: Gutachten von Matthias Brunner über Gesundheitszustand der Linde beim
Kunsthaus vom 31. Mai 2013, inkl. Planskizze
Auf dem Areal existieren zahlreiche weitere, stattliche und alte Bäume, vor allem nördlich
der westlichen Turnhalle (Platanen, Ulmen, etc.), die wegen dem Bauprojekt gefällt werden
müssten.
Verstoss gegen Selbstbindung (§ 204 PBG)
§ 204 PBG lautet: „Staat, Gemeinden sowie Körperschaften (….). haben in ihrer Tätigkeit
dafür zu sorgen, dass Schutzobjekte geschont und wo das öffentliche Interesse an diesen
überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben“.
Das bedeutet auch, dass die Qualität der Umgebung gebührend zu berücksichtigen ist. Im
vorliegenden Fall wird z.B. das Wolfbachschulhaus durch den undifferenzierten Klotz des
Erweiterungsbaus völlig erdrückt. Die Sicht vom Pfauen auf die alte Kantonsschule, die
prominente Verkörperung der für Zürich wichtigen Epoche des demokratischen Aufbruchs
würde verdeckt. An dem für die neuere Zürcher Geschichte Zürichs wichtigen Heimplatz
ginge ihre Präsenz verloren. Damit ist öffentliches Interesse verletzt.
Verstoss gegen kommunalen Gestaltungsplan (GP)
Verstoss gegen Art. 10 (Gestaltung)
Nach Art. 1 (Zweck) soll der GP für den Erweiterungsbau des Kunsthauses die „Sicherstellung
eines städtebaulich und architektonisch wertvollen Neubaus mitsamt einem öffentlichen
Freiraum“ ermöglichen. „Dies unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen
an die Einordnung in das Ortsbild der Kernzone Hirschengraben“
Das barocke Vorstadtgebiet des Hirschgrabens, durch Landsitze und im 19. Jahrhundert
sorgfältig gesetzten öffentlichen Bauten locker bebaut, erträgt zwischen dem Moserbau
des Kunsthauses und der alten Kantonsschule kein grosses Bauvolumen. Der Erweiterungsbau
von Chipperfield sprengt wie oben bereits gesagt nicht nur den Massstab, er
entbehrt auch jeglicher Gliederung, die für eine Einordnung im historischen Kontext zwingend
ist. Die oben genannten Worte aus dem Text des GP verlangen eine Gestaltung.
Das mit dem Projekt vorliegende, lediglich „Füllen“ des abstrakten Kubus ist im Sinn des
Textes keine Gestaltung. Es ist von autistischer Architektur zu sprechen, denn die Gebäudehülle
ist vorwiegend geschlossen und weist auf jeder seiner Seiten dieselbe Palisade
aus Sandstein auf. Alle bisherigen Gebäude der Kernzone Hirschengraben sind „zugewendet“:
Vorder- und Rückseite, Schaufassaden mit Bezug zum Vorgelände (Gesicht
des Gebäudes) etc. Der Erweiterungsbau wendet dem Heimplatz dieselbe Fassade zu,
die sich auch auf den neu entstehenden Restraum auf der Rückseite und die beiden
Strassenfassaden richtet. Eine solche undifferenzierte Gestaltung eignet Gewerbehäusern
in Industriezonen, von denen keine Rücksicht auf ihre Umgebung erwartet wird. Der
undifferenzierte Klotz des Erweiterungsbaus würde einen in mehrerlei Hinsicht unerträglichen
Eingriff und schliesslich die Entwertung des öffentlichen Raums am „Pfauen“ bedeuten.
Die Anforderungen an einen städtebaulich und architektonisch wertvollen Neubau sind
damit in keiner Weise erfüllt. Die Bausektion scheint sich mit der „besonderen Berücksichtigung
der Anforderungen an die Einordnung in das Ortsbild der Kernzone Hirschengraben“
gar nicht erst auseinandergesetzt zu haben. Ein einziger Satz handelt dieses Thema
ab: „Der kompakte Baukörper nimmt mit seiner stattlichen Grösse Bezug auf die öffentlichen
Bauten der Nachbarschaft, fügt sich gut in den städtebaulichen Kontext ein und
schafft gleichzeitig neue öffentliche Aussenräume“. Dies ist weder eine Beurteilung noch
eine Auseinandersetzung, sondern lediglich die Abschrift des Textes im Gestaltungsplan.
Die behauptete Einordnung bleibt unbewiesen. Die Bausektion verkennt, dass mit dem
Neubau keine neuen Aussenräume geschaffen werden. Im Gegenteil: die früher vorhanden
gewesenen Aussenräume wie der Raum zwischen den bestehenden Turnhallen wurde
durch provisorische Schulbaracken und -Container der verschiedenen Schulinstitute
jahrzehntelang der Öffentlichkeit entzogen. Mit dem Wegzug der PHZ und dem Abbruch
der zahlreichen Provisorien können diese wundervollen Räume als Grünräume der Öffentlichkeit
wieder zur Verfügung gestellt werden.
Art. 10 präzisiert die Gestaltung nochmals wie folgt: „Bauten, Anlagen und Aussenräume
sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen, stadträumlichen und landschaftlichen
Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass
eine besonders gute städtebauliche Gesamtwirkung erreicht wird. Dies gilt für das Zusammenwirken
mit den schützenswerten nachbarschaftlichen Gebäuden und deren Umschwung
sowie in Bezug auf Materialien, Farben, Beleuchtung und Dachlandschaft.“
Praktisch alle umgebenden Gebäude, sowohl um das ursprüngliche Kantonsschulareal,
als auch am Heimplatz sind Schutz- oder Inventarobjekte. Rücksichtnahme ist deshalb
Gebot. Der Erweiterungsbau jedoch berücksichtigt in keiner Weise die Schaufassade des
1867 erbauten Schulhauses Wolfbach, die ihren Vorraum als am Rand stehendes Gebäude
im grossen Turnplatz der Kantonsschule fand. Noch bedeutender: Die geschlossene
Rückwand des Erweiterungsbaus entwürdigt die hoch liegende Kantonsschule mit ihrer
Freitreppe – der grössten ihrer Art in Zürich. Der übergrosse Kubus des Erweiterungsbaus
zerstört das seit der Entstehung des für Zürich bedeutenden Heimplatzes und des
Moserbaus des Kunsthauses aufgespannte Spannungsfeld. Es zerfällt in zwei Teile: vorne
das eingekesselte Verkehrsgeschehen, hinten der Restraum vor der alten Kantonsschule.
Die besonders gute städtebauliche Wirkung ist deshalb nicht gegeben.
Verstoss gegen Art 11 (Aussenraum)
Art 11 besagt: „(….) Dieser (Freiraum) hat für sich und im Zusammenhang mit der Umgebung
eine hohe Aufenthalts und Gestaltungsqualität aufzuweisen“.
Der verbleibende Aussenraum, der Restraum zwischen dem Erweiterungsbau und der
Freitreppe kann dem Anspruch einer hohen Aufenthalts- und Gestaltungsqualität nicht
genügen. Wenn die Grösse des Klotzes betrachtet wird, der im südwestlichen Teil des
Areals zu stehen käme, würde Schatten auf den verbleibenden Raum werfen. Gleichzeitig
mit der Zerstörung des Vorgeländes der alten Kantonsschule entstünde eine ausgesprochene
Hinterhof-Athmosphäre , ein urbaner Restraum ohne Charme und Qualität.
ISOS fehlt für Zürich
Für beinahe alle Ortschaften in der Schweiz existiert das Inventar der Schutzobjekte von
schweizerischer Bedeutung. Ausgerechnet für die grösste Stadt der Schweiz fehlt dieses
Inventar.
Aus einer Antwort vom 27. Februar 2013 auf eine Anfrage an das eidgenössische Departement
des Innern EDI, Bundesamt für Kultur BAK kann u.a. entnommen werden:
„Das ISOS hat unterschiedliche Rechtswirkung, je nachdem ob eine Bundesaufgabe betroffen
ist (dort ist die Wirkung stark) oder ob eine kantonale/kommunale Aufgabe betroffen
ist (dort ist sie schwächer). Das ISOS sollte in der kantonalen und kommunalen Richtund
Nutzungsplanung berücksichtigt werden, die die Grundlage für die Erteilung einer
Baubewilligung geben. Baugenehmigungen sind in der Regel kommunale Aufgaben; wir
vom Bund können hier direkt keinen Einfluss nehmen. Konkret im Fall von Zürich ist zudem
zu beachten, dass es sich eben erst um provisorische Aufnahmen handelt, die noch
nicht in Richt- und Nutzungsplanung einfliessen konnten. Die ENHK könnte in so einem
Fall dennoch ein Gutachten erstellen, sie müsste aber vom Kanton Zürich (oder dann im
Rahmen der Behandlung einer Beschwerde oder Einsprache einem kantonalen oder eidgenössischen
Gericht) damit beauftragt werden.
Unter folgendem Link finden Sie in der rechten Spalte unter „Weitere Informationen“ zwei
Publikationen zur Rechtswirkung der Bundesinventare:
http://www.bak.admin.ch/isos/03188/03197/index.html?lang=des“.
Das Bundegericht hat sich in seinem Urteil 135 II 209 vom 1. April 2009 im Fall eines Gestaltungsplanes
in Rüti ZH ausführlich zur Wirkung des ISOS auseinandergesetzt und den
diesbezüglichen Gemeindeversammlungsbeschluss, welcher Hochhäuser zulassen wollte,
aufgehoben (Bundesgerichts-Urteil 135 II vom 1. April 2009). Beim Fehlen des ISOS in
der Stadt Zürich ist deshalb besondere Vorsicht walten zu lassen, resp. entsprechende
Gutachten der eidgenössischen Instanzen einzuholen.
Kommunale und kantonale Denkmalpflegen bewusst nicht einbezogen
Aus den Darlegungen des Bauentscheides ist nicht ersichtlich, ob die Stellungnahmen der
Denkmalpflegen, sowohl der Stadt, als auch des Kantons berücksichtigt worden sind.
Offenbar sind die entsprechenden denkmalpflegerische Organe lediglich über den Projektwettbewerb
und jeweils über die weiteren Arbeiten informiert worden und eine aktive
Mitarbeit und Bewertung durch diese Gremien har nicht stattgefunden. Dieser Mangel ist
zu beheben.
Weil das ISOS für die Stadt Zürich fehlt und deshalb keine negative präjudizielle Entscheide
resp. Abbrüche oder unpassende Neubauten erstellt werden dürfen, ist durch das
Baurekursgericht ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission
(ENHK) resp. der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) oder des
IDB (Institut für Denkmalpflege und Bauforschung der ETHZ) einzufordern.
Städtebauliche und historische Zusammenhänge
Damit die Begründungen zur fehlenden Einpassung des angefochtenen Neubaues in die
Umgebung des Pfauens beurteilt werden kann, seien hier die städtebaulichen und historischen
Zusammenhänge aufgeführt.
Bekannt ist, dass ungefähr 2006 ein Gutachten mit dem Titel "Heimplatz und Turnhallen
der alten Kantonsschule" erstellt worden ist. Initiiert wurde es möglicherwiese von der
Archäologie und der Denkmalpflege. Darin kamen der jüdische Friedhof, das Ausgleichsbecken
des Wolfbachs und die Turnhallen vor. Und selbstredend die wunderbare
Kantonsschule, Schauspielhaus, Kunsthaus – der gesamte Pfauen in seiner vollen
Pracht. Die Bedeutung von allen diesen Zeugen wurde im Gutachten herausgearbeitet.
Niemand kann im ernst bestreiten, dass es sich bei den Turnhallen um schutzwürdige
Bauten handelt. Erstens bilden sie zusammen mit der Kantonsschule ein einmaliges Ensemble
und zweitens gehört zumindest die Turnhalle beim Wolfbachschulhaus zu den
ältesten in der Stadt überhaupt.
Siehe auch: Archäologisches und denkmalpflegerisches Gutachtens „Heimplatz
und Turnhallen der alten Kantonsschule“ (ca. 2006) durch das Baurekursgericht
Das bedeutungsvolle städtebauliche Struktur-Gewebe des demokratischen Aufbruchs Zürichs in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts darf nicht zerstört werden!
Die Kantonsschule von G.A. Wegmann, am 15. August 1842 bezogen, und das Kantonsspital
von G.A. Wegmann und L. Zeugheer, am 20. Juni 1842 bezogen, waren die
Frucht des ersten Dezenniums Zürichs unter der 1830 errungenen Volkssouveränität. Sie
waren die grössten nicht sakralen Bauten der damaligen Kleinstadt Zürich, zugleich aber
auch Symbole des zielstrebigen Aufbruchs ins moderne Bildungs- und Gesundheitswesen.
Nach dem Abbruch des Kantonsspitals1951 steht die Kantonsschule heute als wichtigster
architektonischer Zeuge jener kurzen und bedeutungsvollen Epoche der Zürcher
Geschichte da. Glücklicherweise sind auch seine architektonische Qualität und seine ursprüngliche
städtebauliche Situation hervorragend. Angelehnt an die Bauakademie
Schinkels in Berlin von 1836, ist der Bau eine eigenständige Variante, die deutlicher als
das Vorbild Modernität und damit Zukunftsoptimismus ausstrahlt. Die später im Umfeld
entstandenen Bauten – die Turnhallen und das Wolfbachschulhaus – liessen die von der
talseitigen Freitreppe ausgehende Achse frei, sodass diese bis zum Auffüllen mit Barackenprovisorien
und hineinwachsender Vegetation erlebbar blieb.
Diese Überstellung mit Provisorien während Jahrzehnten, der Wildwuchs und die Einzäunung
sind übrigens dafür verantwortlich, dass in der Diskussion um den Wettbewerb und
anschliessend während der Volksabstimmung über den Erweiterungsbau das Vorhandensein
dieses aus der Schanzenzeit stammenden Grünraumes und dessen Zukunftspotenzial
in Bezug auf eine öffentliche Anlage nicht erkannt werden konnte.
Erst sollte die neue Kantonsschule, deren Bauwerk damals „Bildung für Alle“ verkörperte,
neben dem Grossmünster in die Altstadt gezwängt werden. Man entschied sich dann
aber, diese noble öffentliche Bauaufgabe auf dem Vorstadtgelände im Bereich zwischen
der inneren mittelalterlichen und den äusseren barockzeitlichen Schanzen in bestmöglicher
und prominenter Lage zu errichten. Auf dieser Seite der Stadt mussten die Schanzen
gegen den Zürichberghang hin aufgetürmt werden - eine ausserordentliche Leistung für
diese Zeit.
Die Kantonsschule wurde in Hochlage am südlichen Ende auf der Schulter dieser Erhebung
- wo sich zuvor das Rämi-Bollwerk befand - raumgreifend plaziert. Zusammen mit
der erhabenen Architektur ist diese Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe als eine bemerkenswerte
städtebauliche Tat anzusehen welche den Vorrang der Schule im jungen Staat
bestens zum Ausdruck bringt.
Dass auch das Turnwesen (Turnvater Friedrich Ludwig Jahn) dazu gehörte, veranschaulicht
der unterhalb der Freitreppe angeordnete Turnplatz. Architekt Wegmann errichtete
auf der Seite der Kantonsschulstrasse einen Turnschopf. Als talseits im Zusammenhang
mit der Einführung der Hottingerstrasse der Heimplatz entstand, reagierte die Kantonsschule
mit dem Ersatz des hölzernen Turnschopfs durch eine und später eine zweite
Turnhalle. Beide wiesen dem neuen Heimplatz (Sängervater Ignaz Heim) wohldekorierte
Schaufassaden mit Tempelgiebeln, Thermenfenstern und Inschrifttafeln (z.B. „sit mens
sana in corpore sano“) zu. Sie wurden am Platz auf derselben Front errichtet und bilden
deshalb zusammen mit dem Kantonsschulgebäude eine sogenannte triklinische Anordnung.
Sie wurde aus der Architekturgeschichte Italiens entlehnt: oben die Villa und unten
symmetrisch links und rechts die Nebengebäude.
Angewendet auf die hochliegende monumentale Zürcher Kantonsschule und die tief liegenden
beiden Turnhallen ist in dieser Konstellation der Beweis zu sehen, dass Turnhallen
und Schulgebäude städtebaulich und kompositorisch zusammengehören.
Schweiztypisch demokratischer Städtebau am Pfauen
Heute spannt sich zwischen dem später in Etappen erbauten und erweiterten Kunsthaus
"unten" und der Kantonsschule "oben" ein interessant gegliederter Raum auf, der zwei
Turnhallen und einen Park mit altem Baumbestand enthält. Über beinahe 200 Jahre hat
sich in Zürich am Pfauen eine einmalige Konstellation bestehend aus Schule, deren
Turnhallen, dem Kunsthaus, dem Theater (Schauspielhaus) und im weiteren Umfeld
Obergerichtsgebäude und Konservatorium, herausgebildet. Das selbstverständliche Nebeneinander
von derart verschiedenartigen Nutzungen spiegelt die freien schweizerischdemokratischen
Verhältnisse im Gegensatz zu monarchisch dekretiertem Städtebau, der
sich auf eine straffe Aufreihung von Repräsentationsbauten beschränkt.
An keinem anderen Ort in der Stadt Zürich sind die Errungenschaften des neuen Bundesstaates
auf derart eindrückliche Art und Weise versinnbildlicht. Das Denkmal von Ignaz
Heim, des Komponisten und Sängervaters, das den Heimplatz ziert, steht symbolisch für
das Sängerwesen, die Turnhallen für das Turnwesen und der prächtige Kantonsschulbau
für das Bildungswesen des neuen Bundesstaates.
Für die Stadt Zürich bedeutet diese einmalige bauliche Konstellation am Pfauen das materielle
Gedächtnis an den frühen Aufbruch der schweizerischen Demokratie.
Die Problematik des Wettbewerbsentwurfs
Es ist fragwürdig, wenn auf Seite 19 der „Vorabklärungen zum Projektwettbewerb Kunsthauserweiterung“
(Workshopverfahren) unterstrichen wird, "dass nur der unmittelbare
Aussenraum der Kantonsschule schützenswert sei".
Man muss annehmen, dass für die ganze Raumflucht im Bereich dieser Achse § 203 Abschnitt
c) des Planungs- und Baugesetzes gilt und dessen § 204 vom Staat nicht respektiert
wurde. Der Staat hat nämlich die "Zugehör", das heisst die vom Bau bestimmte Umgebung,
der nie bewältigten Raumnot der Schulen während eines halben Jahrhunderts
mit Provisorien geopfert und ab den siebziger Jahren mit praktisch raumfüllenden Barackenprovisorien
dauerhaft beeinträchtigt. Es ist deshalb ausdrücklich festzustellen, dass
im Wettbewerbsverfahren der zur Kantonsschule gehörende Grünraum mit den symmetrisch
zur Achse angeordneten Turnhallen abgetrennt wurde. Was zusammengehört wurde
getrennt.
Der infolge des Wettbewerbsprogramms zu gross geratene Kubus des Projekts Chipperfield
unterbricht das Spannungsfeld zwischen Kantonsschule und Kunsthaus durch sein
Volumen definitiv. Die Kantonschule wird mit ihrer Freitreppe aus der gewachsenen Konstellation
ausgeschlossen: Der wichtigste Bauzeuge Zürichs auf dem Weg zur Volkssouveränität
hätte sich mit der 17 Meter hohen Rückseite des Neubaus abzufinden! Der stolze Bau mit seiner auf Fernwirkung ausgelegten Zinnen und der Freitreppe würde seines
Vorgeländes und am Pfauen auch seiner optischen Präsenz beraubt.
Bei der Jurierung schien man einen Moment bei dieser Frage anzuhalten, indem eine
Zweiteilung des Gebäudes mit dem 3. Preis gewürdigt wurde und das Auf-die-Seite-
Rücken des Baukörpers beim Projekt Nr.17 immerhin zu einem Ankauf führte. Der niedrig
gehaltene Teil mit begehbarer Dachfläche erlaubte der auf Fernwirkung angelegten Kantonsschule
wenigstens partiell zu atmen und eine räumliche Beziehung zum Heimplatz
aufrecht zu erhalten. Selbst Stararchitekten sind wegen des überladenen Raumprogramms
ihre ehrenwerten Bemühungen nicht gelungen, eine überzeugende Blickachse
zur Kantonsschule freizuhalten.
Während dem die Kantonsschule in ihrer prominenten Position auf dem erhaltenen Rest
der barocken Befestigung von Freiraum umgeben ist, drängt der direkt am Trottoir stehende
Neubau die Fussgänger, die im Spannungsfeld zwischen Pfauen und den Hochschulen
eine attraktive Verbindung suchen, an die Strasse. Ernst Gisel – bekannter Architekt
und Altmeister – äusserte dazu in einem Interview in der NZZ, "man könne wohl
kaum einfach ein Museum dem Trottoirrand entlang bauen."
Was die Werke Chipperfields anbetrifft, stellte der Architekturkritiker der NZZ, Roman Hollenstein,
fest, dass das Zürcher Projekt nicht zu seinen besten gezählt werden könne.
Alles in allem rechtfertigt es das kulturelle und städtebauliche Opfer nicht, das Zürich für
diesen Neubau zu erbringen hätte.
Der städtebauliche Schaden für das barocke Vorstadtgebiet Zürichs
Barockes Vorstadtgebiet / Ringstrasse:
Städte in der Schweiz und auch die Städte in Europa weisen in der Regel ein Gelände
auf, das die mittelalterliche Kernstadt ringförmig umfasst und sich im Raum zwischen der
mittelalterlichen Stadtmauer und den neuzeitlicheren Schanzen der Barockzeit ausdehnt.
Bekannt ist die Ringsstrasse Wiens, die dann in Genf nachgeahmt wurde und sich z.B.
auch in Basel, Winterthur findet bis zu kleineren Ortschaften wie Frauenfeld oder Zofingen.
Diese sogenannten Ringstrassenzonen wurden nach der Abtragung der Schanzen
jeweils für die Erstellung von Pärken, darin plazierten öffentlichen Bauten und für Verkehrsachsen
genutzt.
Das Kunsthaus und dessen projektierter Erweiterungsbau liegen im grössten und am
besten erhaltenen barocken Vorstadtgelände Zürichs. Die Rämistrasse ist als die Zürcher
Ringstrasse anzusehen. Die kommunale Bauordnung führt im Anschluss an die allgemeinen
Vorschriften „Gebietscharaktere und Zusatzvorschriften“ auf.
Die Stichworte abgekürzt: städtebaulich wichtige Übergangszone zwischen Altstadt und
Hochschulquartier / Bebauung „auf der Mauer“, villenartige Neurenaissance-Mehrfamilienhäuser
/ starke Durchgrünung mit grossem Baumbestand / herrschaftliche Familiensitze
ab dem 17. Jh. umgeben von ursprünglich ausgedehnten Gartenanlagen / im 19. Jh. ergänzt
mit massstäblich eingefügten öffentlichen Bauten. Der spezielle Zauber des beliebten
Gebiets am Pfauen kann umschrieben werden mit „luftige, heitere Atmosphäre, resultierend
aus Solitärbauten angemessener Grösse umgeben von altem Baumbestand und
frei fliessendem Raum“. Für den Gebietscharakter nicht zu vergessen: die interessanten
Sichtbeziehungen, welche diese Konstellation – etwa im Unterschied zu den geschlossenen
Blockrandgevierten um 1900 – auszeichnet.
Das Volumen des Chipperfield-Projekts:
Der Erweiterungsbau würde für die lockere Bebauung und den fliessenden Raum am
Pfauen das Ende bedeuten: Randvoll füllt der Erweiterungsbau das Grundstück zwischen
Kantonschulstrasse, Heimplatz, und Rämistrasse. Die Fassaden sind auf drei Seiten direkt
am Trottoir plaziert. Der Bau würde so nahe der Strassen stehen, dass er eigentlich
nicht erlebt werden kann. Die Fussgänger werden physisch an die Strassenränder gedrängt
und den Verkehrsimmissionen ungeschützt ausgesetzt. Betroffen ist die Fussgängerzirkulation
zwischen Bahnhof Stadelhofen, Bellevue, Heimplatz und Hochschulquartier.
An der Rämi- und an der Kantonsschulstrasse würden sich Fussgänger – mitten in
der Stadt – ähnlich einem Industriebau, entlang geschlossenen Fassaden bewegen müssen.
Der Kubus würde im städtebaulichen Spannungsfeld die Wirkung eines unfreundlichen
Pfropfens haben um den herum die Bevölkerung ihren Weg suchen müsste.
Das Schulhaus Wolfbach, 1866 errichtet, erhielt eine Schaufassade mit zwei Risaliten, die
sich über die schmale Kantonschulstrasse hinweg dem offenen Vorgelände der alten
Kantonsschule zuwendet. Der Erweiterungsbau des Kunsthauses nimmt dem Schulhaus
Wolfbach die Perspektive und lässt die Strasse zu einer Schlucht verkommen. Seines
Vorraums beraubt, wird dieser stolze Bau, der für das Bildungswesen der Stadt Zürich
steht, erdrückt. Von städtebaulicher Sensibilität kann hier keine Rede sein. Das Projekt
Chipperfield zeichnet sich im Äusseren dadurch aus, dass es seine Palisade von Sandsteinpfeilern
vor der meist geschlossenen Fassade, ungeachtet der Umgebung, auf allen
vier Seiten aufrichtet. Es handelt sich um einen Bau mit autistischem Charakter, um einen
„Kunsttresor“, der auf seine Umgebung keinerlei Rücksicht nimmt.
Als Zweites verletzt die Übergrösse des Erweiterungsbaus den Massstab der Umgebung.
Bild rechts: Luftbild Bereich Moserbau bis Kantonsschule.
Siehe auch: NZZ vom 28. September 2009, S. 19, „Ein Kompromiss in Stein / Wenig Begeisterung über die Kunsthaus-Erweiterung“
„Ein Kompromiss in Stein – Wenig Begeisterung über die Kunsthaus-Erweiterung“. In diesem
Zeitungsartikel wird das Erschrecken der Jury über das Volumen beschrieben. Dessen
Wucht erdrückt den Heimplatz und zerstört die infolge der lockeren Bebauung üblichen
Sichtbeziehungen, die das Pfauengebiet ausmachen.
Die randvolle Bebauung bedeutet drittens aber auch, dass der Rest von Grünraum und
Baumbestand zusammen mit der alten Kantonsschule ins Abseits gestossen und nicht
mehr zum Pfauen gehören würde. Hinter dem Erweiterungsbau würde das grandiose Vorfeld
der Kantonsschule mit ihrer Freitreppe zu einem Restraum degradiert. Es ist auch zu
bedenken, dass der Moserbau des Kunsthauses trotz schräg, resp. diagonal verlaufendem
Zeltweg in seiner Grundrissgeometrie bewusst auf das Ensemble von Kantonsschule
und Turnhallen ausgerichtet wurde. Alle diese genannten Bauten halten sich bewusst an
den orthogonalen Raster. Der übergrosse Kubus von Chipperfield trennt dieses Spannungsfeld
in zwei Teile. Es entstehen ein vorderer und ein hinterer Bereich. Die Verbindung
Pfauen - Kantonsschule ist unterbrochen. Hinter dem Erweiterungsbau wird – was
nicht sein darf – in Restraum geschaffen. Der im Projekt vorgeschlagene „Garten der
Kunst“ auf der Rückseite kann nicht als Ersatzmassnahme für die Tatsache gelten, dass
mit dem Abbruch und der Beseitigung der Turnhallen eine Zweiteilung und Herabminde
rung eines erstklassigen Zusammenhangs innerhalb der Zürcher Ringstrassenzone zementiert
würde.
Im Massstab der ganzen Rämistrasse gesehen ist das ehemalige Schanzengelände im
gradlinigen Abschnitt zwischen der Erhebung, auf der die Kantonsschule steht und dem
tiefer liegenden Moserbau des Kunsthauses in seiner vollen Breite noch als Grünraum im
Sinne einer Ringstrasse erhalten. Die Rämistrasse selbst ist längst zum reinen Verkehrskanal
verkommen und als erbaulicher Bewegungsraum für Fussgänger verloren gegangen.
Dies zu kompensieren verlangt nach der Aktivierung des Grünraums im Vorgelände
der Kantonsschule und schliesst jegliches grösseres Bauvolumen aus, das die Fussgängerzirkulation
darin verhindert.
Heimplatz:
Im INSA Band Zürich wird der Heimplatz als „wichtigste Platzanlage des 19. Jh. am
rechtsufrigen Altstadtrand im Bereich der Stadtbefestigung des 17. Jh. bezeichnet“.
Die geschlossene Fassade der Erweiterungsbus, dessen Höhe mit 21 Metern einem siebenstöckigen
Wohnhaus entspricht, würde den Heimplatz auf der Bergseite abschliessen
und Verkehr und Lärm der drei sich schneidenden Hauptverkehrsstrassen einschliesslich
der Tram- und Busstationen fassen und dadurch begrenzen. Ein enges Gefäss und ein
Echoraum für den Verkehr wäre das Resultat. Deshalb wird vermutlich immer wieder erneut
auf die Notwendigkeit der Gestaltung des Heimplatzes gedrängt.
Siehe auch: NZZ vom 26. November 2012, Seite 17, „Grossprojekte sind möglich I Herausforderung Heimplatz“
Es werden Möglichkeiten vorgegaukelt, die auf dem durch den Verkehr bestimmten Platz
nicht realisierbar sind. Die vorgeschlagene Unterführung wird nicht nur für den Betrieb,
sondern auch für die Besucher des Museums, unter dem Platz hindurch, zeugt davon,
dass die Rechnung einer Kompensation des übergrossen Kubus durch Gestaltungsmassnahmen
auf dem Platz, nicht aufgeht: Ein urban gestalteter Platz braucht keine Unterführung.
Ähnlich der Talseite vor dem Kunsthausrestaurant, besteht auf der Bergseite die einzige
Möglichkeit, Lebensraum für die Bevölkerung zu schaffen, in einer Erweiterung des Trottoirs,
z.B. in den Bereich zwischen den Turnhallen hinein. Darauf wird später eingegangen.
Ein weiteres Indiz, dass der Heimplatz mit dem Erweiterungsbau unwirtlich würde, ist
der Vorstoss der Gruppe „Open Pfauen“, die vorschlug, den Kubus um ein beträchtliches
Mass zurückzuverschieben um für die Fussgänger am Heimplatz Raum zuschaffen. Eine
solche Verschiebung würde jedoch die Situation der Kantonschule mit ihrer Freitreppe
noch weiter verschlechtern: Der durch den Erweiterungsbau geschaffene Restraum auf
dessen Rückseite würde noch mehr verengt.
Bild rechts: Längsschnitt Kantonsschule-Moserbau.
Fazit Städtebau:
Indem die Stadt Zürich das grosse parkartige Vorgelände der Kantonsschule zu einem
Grossen Teil dem Erweiterungsbau des Kunsthauses opfern will, könnte sie gegenwärtig
in Europa die einzige Stadt sein, die in ihrem Inneren noch Grünflächen verbaut. Die
Ringstrassenzonen mit ihren Grünräumen und altem Baumbestand bedeuten heute -
nach dem weiteren Wachstum der Städte seither – für diese oft die einzigen grünen Lungen.
Es gibt in der Schweiz und in Europa kaum eine grössere Sünde als solche Freiräume
heute noch zu überbauen. Das Beispiel Sevilla, wo nach einem Bürgerprotest der Abbruch
eines neuen Museumsbaus (Stararchitektin Zaha Hadid) vorgesehen ist, zeigt,
dass eine solche Vernichtung von Werten nicht mehr zeitgemäss ist.
Siehe auch: NZZ vom 12. Januar 2013, Seite 57, „Sevilla reisst ein Zaha-Hadid-Gebäude ein“
Auch die Proteste um die Erhaltung des Gezi-Parks von Istanbul gehen in dieselbe Richtung. Die vorgesehene aus genannten Gründen nicht bewusst gewordene Verbauung von Grünraum an entscheidender Stelle der Innenstadt widerspricht dem öffentlichen Interesse. Den Planungsbehörden, die dies zu verantworten haben, ist mangelnde städtebauliche Sachkenntnis vorzuwerfen.
Zusammenfassung
• Die verdrängende Übergrösse des Erweiterungsbaus widerspricht in mehrerlei Hinsicht
der Struktur des barocken Vorstadtgebiets von Zürich
• Die autistische Architektur des vorwiegend geschlossenen „Kunst-Tresors“ widerspricht
der eminent öffentlichen Umgebung des „Pfauens“
• Die historisch und sozialgeschichtlich bedeutende Kantonschule und ihr Vorgelände
werden entwürdigt
• Es ist heute nicht mehr akzeptabel Grünraum in einer städtischen Ringstrassenzone
zu überbauen
• Die sich bietende Gelegenheit, den gegenwärtig ungenutzten Grünraum in einen
Stadtpark zu verwandeln wird vertan
• Die Chance, die alte Kantonsschule einer ihrer historischen Bedeutung entsprechenden
Nutzung zuzuführen wird nicht genutzt
• Es bestehen alternative Möglichkeiten, welche im Sinne eines klugen Weiterbauens
im historischen Kontext ohne städtebaulichen Schaden realisierbar sind
Abwägung öffentliches Interesse – privates Interesse
Ein öffentliches Interesse an einem privaten Kunsthaus in der angefochtenen Form ist
nicht gegeben, da zu diesem Projekt valable Alternativen bestehen, die jedoch nie ernsthaft
geprüft worden sind.
Das durch das Bauvorhaben vollständig konsumierte Volumen gemäss Gestaltungsplan
geht von unrealistischen Vorgaben aus und zielt an den tatsächlichen Bedürfnissen des
Kunsthausbetriebes in Zürich weit vorbei. Die Erhaltung des Ensembles am Heimplatz ist
eindeutig von grösserem öffentlichen Interesse als dasjenige an einem privaten Kunsthaus
in dieser Form.